BARDO e.V. begrüßt Corona-Schutzschirm von Bund und Kreditversicherern
Die wegen der Corona-Pandemie beschlossene Rückdeckung durch den Bund soll für stabile Kreditversicherungslimite sorgen.
Einen 30 Milliarden Euro starken Schutzschirm für Entschädigungszahlungen garantiert die Bundesregierung den Kreditversicherungen. In einem Abkommen vom 16. April 2020 zeigen Kreditversicherer und Bund damit Schulterschluss im Vorgehen gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Der milliardenschweren Rückdeckung setzen die Kreditversicherer laut des Abkommens 65 Prozent ihrer Prämieneinnahmen des laufenden Jahres entgegen. Diese geben sie an den Bund ab. Zudem legen sie sich fest, ihre Deckungszusagen von derzeit rund 400 Milliarden Euro aufrechtzuerhalten oder gar zu erweitern. Verluste bis zu einer Höhe von 500 Millionen Euro und sowie Ausfallrisiken, die über die Bundesgarantie hinausgehen, tragen die Versicherer wiederum selbst.
Der BARDO e.V. als Vertretung vieler deutscher, aber auch internationaler Kreditversicherungmakler begrüßt selbstverständlich die Rückdeckung durch den Bund und hofft auf stabile Kreditversicherungslimite.
Die zügig geschlossenen Vereinbarungen sollen den Warenstrom im Land stabil halten – ein Interesse, das aus vielen Perspektiven wesentlich und zukunftsentscheidend ist. Bundesfinanzminister Olaf Scholz wertet den Schutzschirm als „wichtigen Baustein im unfangreichen Hilfspaket der Regierung, um die Wirtschaft zu stabilisieren“. Gleichzeitig soll die Bundesgarantie jedoch laut Gesamtverband der Deutschen Versicherer „kein Freibrief für riskante Geschäfte“ sein. Die Versicherer kommen demnach weiterhin ihrer Aufgabe nach, Risiken und Bonitäten einzuschätzen. „In Fällen besonders schlechter Bonitätsentwicklung kann es weiterhin zu Limitkürzungen kommen“, ergänzt der GDV in seiner Pressemitteilung.
Das Abkommen zwischen Bundesregierung und Kreditversicherern gilt rückwirkend ab März 2020 und bis Ende des Jahres 2020. Aktuell müssen die getroffenen Vereinbarungen noch in Einzelverträge zwischen Bundesregierung und jeweiliger Versicherung überführt werden.