Schäden durch Fake Carrier: Greift die Vertrauensschadenversicherung?
Fake Carrier, auch Phantomfrachtführer genannt, verursachen zunehmend Schäden in der Logistik. Sie übernehmen Transportaufträge, liefern die Ware jedoch nicht aus. Wann greift in solchen Fällen die Vertrauensschadenversicherung – und wo bleiben Lücken?
Die Zahl der Schadenfälle durch sogenannte Fake Carrier nimmt spürbar zu. Darauf weisen mehrere Mitgliedsunternehmen des BARDO e.V. hin. Hinter dem Begriff verbergen sich fingierte Transportunternehmen, die Aufträge annehmen, jedoch nie mit der Absicht, diese ordnungsgemäß auszuführen. Stattdessen verschwindet die Ware: Sie wird unterschlagen, weiterverkauft oder nur gegen Zahlung eines Lösegeldes herausgegeben.
„Häufig geben sich Fake Carrier als Mitarbeitende renommierter Transportunternehmen aus“, berichtet Anke Elsner, Firmenberaterin bei Hörtkorn Credit. „Teilweise werden Briefkastenfirmen gegründet oder bestehende Unternehmen übernommen und gezielt umstrukturiert.“ Für geschädigte Unternehmen stellt sich damit eine zentrale Frage: Greift in solchen Fällen die Vertrauensschadenversicherung – schließlich wurde der Auftrag an ein vermeintlich seriöses Unternehmen vergeben?
Einschätzung durch Allianz Trade
Eine klare Antwort erhielt Anke Elsner bei Allianz Trade: In klassischen Policen besteht hierfür häufig kein Schutz. Der Grund: Versichert sind meist nur klar definierte Betrugsszenarien, etwa wenn eine Vertrauensperson auf Basis gefälschter Anweisungen, Bestellungen oder Rechnungen handelt.
Bei Fake-Carriern fehlt es jedoch in der Regel an solchen Dokumenten. Stattdessen basiert der Schaden auf einer Täuschung über die Identität des Transportunternehmens, etwa durch manipulierte Angebote oder Verträge.
Erweiterter Schutz durch Zusatzmodul
Anders kann die Situation bei erweiterten Deckungen aussehen. In vielen Fällen erfüllen die Handlungen von Phantomfrachtführern den Straftatbestand des Betrugs. Entsprechende Zusatzmodule, die allgemein Schäden durch Betrug abdecken, können daher greifen, ohne dass weitere spezielle Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Trotz möglicher Deckung bleibt ein wichtiger Punkt: Im Schadenfall kann der Versicherer prüfen, ob das Unternehmen die erforderliche Sorgfalt eingehalten hat. Das betrifft insbesondere die Organisation und Kontrolle der Logistik sowie die Vergabe von Transportaufträgen. Werden hier gravierende Versäumnisse festgestellt, kann die Entschädigung gekürzt werden. Unternehmen sind daher gut beraten, ihre internen Prozesse regelmäßig zu überprüfen und abzusichern.
Spezielle Lösung für KMU
Für kleine und mittlere Unternehmen existieren vereinfachte Versicherungsmodelle, die einen breiteren Schutz bieten. Dort entfällt häufig die strikte Unterscheidung zwischen internen und externen Tätern, sodass auch komplexere Betrugsszenarien erfasst sind. Teilweise wird zudem auf Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit verzichtet.
Ungeachtet dessen gilt: Ein möglicher Anspruch gegen den Transportversicherer muss immer vorrangig geprüft werden.
Fazit: Fake Carrier stellen Unternehmen vor wachsende Herausforderungen. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt stark von der konkreten Police und den vereinbarten Modulen ab. Ohne ergänzende Bausteine bleibt häufig eine Deckungslücke mit potenziell erheblichen finanziellen Folgen.
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